Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Für die Teilnahme an allen von Mantrailing Europe angebotenen Seminare, Kurse und Schulungen (nachfolgend "Veranstaltung") gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen erkennt Mantrailing Europe nicht an, auch wenn Mantrailing Europe in Kenntnis dieser abweichenden Bedingungen einen Vertrag schließt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung zu einer Veranstaltung kann ausschließlich über das Anmeldeformular auf der Internetseite von Mantrailing Europe erfolgen. Mantrailing Europe bedient sich dabei einem Service der Amiando GmbH. Die Anmeldung stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar.
(2) Der Teilnehmer füllt das Anmeldeformular-Formular bei den jeweiligen Seminarbeschreibungen mit seinen persönlichen Daten und denen des Hundes aus und gelangt nach Bestätigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amiando und Mantrailing Europe (Veranstalter) über den Button „weiter zur Bezahlung“ zu den Zahlungsmodalitäten. Der Teilnehmer hat hier die Möglichkeit, seine Daten über den Botton „zurück“ zu korrigieren. Nach Auswahl der Zahlungsmodalitäten schickt der Teilnehmer über den Button „Jetzt registrieren“ seine verbindliche Anmeldung ab. Nach Absenden der Anmeldung wird dem Teilnehmer eine Rechnung zum Herunterladen als pdf-Datei angezeigt. Der Vertragstext ist nach Absenden der Anmeldung auf der Internetseite von Mantrailing Europe nicht mehr abrufbar.
(3) Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer über die Amiando GmbH per E-Mail eine Anmeldebestätigung, mit der Mantrailing Europe die Anmeldung annimmt und ein Vertrag zustande kommt. Dieser E-Mail ist eine Rechnung als pdf-Datei beigefügt. Darüber hinaus werden noch einmal sämtliche Daten, die der Teilnehmer im Anmeldeformular angegeben hat, mitgeteilt.
(4) Der Teilnehmer erklärt sich mit einer Kommunikation per E-Mail einverstanden, sofern nicht ausdrücklich Erklärungen in Schriftform vorgesehen sind, und verpflichtet sich, sein E-Mail-Postfach regelmäßig zu kontrollieren.
(5) Die Anmeldung gilt - sofern nicht anders angegeben - für je ein Team bestehend aus Teilnehmer und Hund. Die Teilnahme von weiteren Begleitpersonen oder weiteren Hunden ist nur mit Zustimmung von Mantrailing Europe zulässig und bei der Anmeldung, spätestens jedoch 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, unter Mitteilung von Name und Adresse der Begleitperson anzuzeigen.
(6) Der Teilnehmer muss bei Anmeldung volljährig sein.
(7) Die Leistung von Mantrailing Europe umfasst eine Ausbildung gemäß der jeweiligen Angebotsbeschreibung auf der Internetseite von Mantrailing Europe. Anreise, Unterkunft und Verpflegung sind in der Teilnahmegebühr nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich in der Angebotsbeschreibung aufgeführt.
§ 3 Zahlung der Teilnahmegebühren
Mit der Bestätigung der Anmeldung ist die Zahlung der Teilnahmegebühren fällig. Die Zahlung erfolgt sofort und ohne Abzug durch Überweisung auf das angebende Konto oder per Kreditkarte. In Ausnahmefällen kann die Bezahlung zu festgelegten Terminen erfolgen. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über die Amiando GmbH.
§ 4 Impfschutz und Gesundheit
(1) Teilnehmende Hunde müssen gesund sein und über einen Tollwut-Impfschutz verfügen.
(2) Erkrankt ein Hund kurz vor oder während einer Veranstaltung akut, ist unverzüglich mit Mantrailing Europe oder dem Ausbilder Kontakt aufzunehmen und das weitere Vorgehen abzustimmen, um eine Ansteckung andere Hunde zu vermeiden.
(3) Läufige Hündinnen sind Mantrailing Europe oder dem Ausbilder vor Beginn der Veranstaltung zu melden. Mantrailing Europe bzw. der Ausbilder entscheiden über die weitere Teilnahme.
§ 5 Haftpflichtversicherung
Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen.
§ 6 Kupierte Hunde
Kupierten Hunde sind von der Teilnahme ausgeschlossen, es sei denn der Teilnehmer kann die medizinische Indikation nachweisen.
§ 7 Ausrüstung zum Seminar
Bei der Veranstaltung ist festes Schuhwerk und der Witterung angepasste Kleidung zu tragen. Leine, Geschirr und Halsband sind auf ihre Funktionstüchtigkeit vom Teilnehmer zu überprüfen.
§ 8 Dauer der einzelnen Veranstaltungstage, Versäumnis
(1) Der Ausbilder bestimmt die Dauer der einzelnen Veranstaltungstage. Diese ist abhängig von der Teilnehmeranzahl, der physischen Verfassung der Hunde und des allgemeinen Fortschritts der Ausbildung.
(2) Verspätungen eines Teilnehmers gehen zu dessen Lasten. Mantrailing Europe kann entscheiden, dass der Teilnehmer versäumte Stunden nachholen darf. Der Teilnehmer hat jedoch keinen Anspruch auf Nachholung der versäumten Stunden und das Versäumnis berechtigt ihn nicht zur Verminderung der Teilnahmegebühr.
§ 9 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB und auch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Mantrailing Europe GTZ di Augusto Zenoni
Via delle Scuole 17
6579 Piazzogna
info@mantrailing-europe.ch
Widerufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
*** Ende der Widerrufsbelehrung ***
§ 10 Rücktritt vom Vertrag durch den Teilnehmer
(1) Der Teilnehmer kann zu jedem Zeitpunkt vor Beginn der Veranstaltung durch Erklärung gegenüber Mantrailing Europe vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Das bloße Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als Rücktritt.
(2) Für einen Rücktritt vor Beginn der Veranstaltung nach Maßgabe des Abs. 1 werden folgende Stornokosten, abhängig vom Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei Mantrailing Europe, fällig:
- bis zu 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 10% der Teilnahmegebühr
- bis zu 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 20% der Teilnahmegebühr
- bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 40% der Teilnahmegebühr
- bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 60 % der Teilnahmegebühr
- bis zu 8 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: es ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen, es erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.
Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro fällig. Dem Teilnehmer ist der Nachweis gestattet, dass Mantrailing Europe tatsächlich ein geringerer Schaden durch die Stornierung entstanden ist.
(3) Wird ein Teilnehmer oder sein Hund vor der Veranstaltung krank, so dass eine Teilnahme nicht möglich ist und legt er darüber eine ärztliche bzw. tierärztliche Bescheinigung vor, so wird er automatisch für den nächsten, gleichwertigen Kurs angemeldet. Alternativ kann der Teilnehmer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurück treten. Die bereits gezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall in voller Höhe abzgl. einer Bearbeitungsgebühr nach Maßgabe des Absatz 2 zurück erstattet.
(4) Wird eine einmal begonnene Veranstaltung wegen Krankheit des Teilnehmers oder des Hundes oder aus sonstigen Gründen abgebrochen, so ist eine Erstattung der Teilnahmegebühr ausgeschlossen.
§ 11 Rücktritt vom Vertrag oder Änderung der Veranstaltung durch Mantrailing Europe
(1) Mantrailing Europe hat das Recht ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn der Teilnehmer sich vertragswidrig verhält, Dritte und/oder Hunde gefährdet, die Erklärung zum Haftungsausschluss nicht vor Veranstaltungsbeginn unterzeichnet und/oder kein ausreichender Versicherungs- oder Impfschutz besteht.
(2) Die Veranstaltungen finden in der Regel bei jedem Wetter statt. Sollten die Witterungsbedingungen unzumutbar sein, wird die Veranstaltung rechtzeitig auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
(3) Sollte sich der Treffpunkt am Veranstaltungsort oder die Uhrzeit des Veranstaltungsbeginns ändern, wird Mantrailing Europe dies dem Teilnehmer rechtzeitig mitteilen.
(4) Mantrailing Europe hat das Recht die Veranstaltung zu verschieben oder vollständig abzusagen, wenn
- nicht genügend Anmeldungen vorliegen, wobei dem Teilnehmer dies bis spätestens 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen ist, oder
- wenn der Ausbilder zum Veranstaltungstermin erkrankt oder anderweitig verhindert ist.
Mantrailing Europe wird sich in diesen Fällen um einen Nachholtermin oder einen anderen Ausbilder bemühen. Wird die Veranstaltung trotz zu geringer Teilnehmerzahl durchgeführt, behält sich Mantrailing Europe vor, die Veranstaltungsdauer angemessen zu kürzen.
(5) Etwaige Stornokosten Dritter welche dem Teilnehmer durch einen Rücktritt oder eine Verschiebung des Termins entstehen (z.B. für Hotel, Flug etc.) werden von Mantrailing Europe nicht ersetzt, es sei denn Mantrailing Europe hat den Rücktritt oder die Verschiebung des Termins schuldhaft verursacht.
§ 12 Ausschluss einer Erfolgsgarantie
Mantrailing Europe übernimmt keine Erfolgsgarantie, der im Rahmen der Veranstaltung vermittelnden Inhalte. Es wird darauf hingewiesen, dass der Erfolg in erster Linie vom Teilnehmer und von dem teilnehmenden Hund abhängig ist.
§ 13 Haftung
(1) Der Teilnehmer ist bzw. gilt als verantwortlicher Tierhalter und Tieraufseher im Sinne der §§ 833, 834 BGB.
(2) Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Vor dem Veranstaltungsbeginn ist von jedem Teilnehmer ein Haftungsausschluss zu unterzeichnen. Alle Begleitpersonen sind durch den jeweiligen Teilnehmer von diesem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.
§ 14 Urheberrecht
Das Urheberrecht an von Mantrailing Europe erstellten Veranstaltungsunterlagen, Videos, Bildern, Texten etc. verbleibt bei Mantrailing Europe. Materialien jeglicher Form, die während der Veranstaltung von Mantrailing Europe zur Verfügung gestellt werden, dürfen - auch auszugsweise und in bearbeiteter Form - nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung von Mantrailing Europe vervielfältigt, veröffentlicht oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Ton- oder Videomitschnitte von Veranstaltungen sind nur mit Genehmigung von Mantrailing Europe zulässig.
§ 15 Datenschutz
Der Teilnehmer ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Teilnahme an den Veranstaltungen erforderlichen personenbezogenen Daten ausführlich über den Datenschutzhinweis auf der Internetseite von Mantrailing Europe informiert worden. Der Teilnehmer stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten wie Name und Kontaktdaten auf der Teilnehmerliste der Veranstaltung für die anderen Teilnehmer einsehbar angezeigt werden dürfen. Er kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, gleiches gilt für die Abbedingung dieser Schriftformklausel. Individualabreden gehen entsprechend § 305b BGB vor.
(2) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen Mantrailing Europe und dem Teilnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, sofern hierdurch nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(3) Ist oder wird eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die betroffene Bestimmung ist so auszulegen, wie sie in rechtswirksamer Weise dem Willen der Parteien am nächsten käme.
Stand: 03.05.2012
