Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Benutzerspezifische Werkzeuge
Anmelden
Sektionen
Sie sind hier: Startseite About Definitionen

Definitionen

Was ist ein Instruktor oder ein Prüfer, und wie ist dies zu interpretieren?
  1. Trainer MTI1: 
    lizenzierte ME-Trainer, die privat und gewerblich mit „lizenzierter Trainer Mantrailing Europe“ werben und Anfänger bis Prüfungsstufe MT 1 ausbilden dürfen
  2. Trainer MTI2:
    lizenzierte ME-Trainer, die privat und gewerblich mit „lizenzierter Trainer Mantrailing Europe“ werben und Anfänger bis Prüfungsstufe MT 3 ausbilden dürfen
  3. Trainer MTI3:
    wie Trainer, zusätzlich Ausbilder in Rettungshundestaffeln und von Teams bis MT 3. Berechtigt mit „lizenzierter Trainer/Instruktor Mantrailing Europe“ werbend aufzutreten
  4. Instruktor:
    wie Trainer, zusätzliche Berechtigung zur Ausbildung von Trainern bis zur Prüfungsreife. Berechtigt mit „lizenzierter Instruktor Mantrailing Europe“ werbend aufzutreten. Wird von ME berufen.
  5. Prüfer Sportprüfungen:
    berechtigt zur Abnahme von Sportprüfungen bis MT1. Wird von ME berufen.
  6. Prüfer Einsatzprüfungen:
    berechtigt zur Abnahme bis MT3, wird von der Prüfungsgemeinschaft Swiss SRD berufen.